Papierkram, Versicherungen, Planung, Änderungen

Wie ich schon in diesem Beitrag erwähnt hatte, soll dieser Blog die Vorbereitung und Umsetzung einer längeren beruflichen Auszeit dokumentieren, in welcher wir in etwas über einem Jahr in die Karibik und auch wieder zurück segeln wollen.

Anders als bei anderen Blogs dieser Art, sollte diese Dokumentation aber vom Punkt Null starten, also mit dem Kauf eines Schiffes.

Deshalb kommen wir jetzt mal zu einem trocknen und zum Teil auch sehr (sehr sehr) zähem Thema, welches aber bei so einem Vorhaben nicht unbeachtet werden darf.

Dem „Papierkram“ 


(Foto: GPL)

Erst mal zu den einfachen Dingen:

Nachweis des bundesdeutschen Flaggenrechts und Eigentums am Schiff:
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Viele beantragen ein einfaches Flaggenzertifikat, jedoch habe ich mich für den Weg über das Bundesschifffahrtsregister entschieden. Warum? Selene, oder damals noch  Calvados, war dort schon eingetragen und somit habe ich diese Registrierung (notariell) übernommen. Das Ganze war nicht ganz billig, aber ist sehr wichtig, wenn man in das Nicht-EU Ausland möchte.

Funkzulassung:
Da gab es schon mehr Probleme. Ich habe zwar auf Anraten der Bundesnetzagentur einen Neuantrag ausgefüllt und auch ein Zertifikat erhalten, jedoch ist dieses nach ca. 3 Monaten erloschen, als die Ummeldung bei dem Bundesschifffahrtsregister durch war. Also musste ich das Zertifikat wieder zurückschicken und habe ein neues erhalten. Sehr Ärgerlich war, daß ich mein Funkgerät umprogrammieren lassen musste, da man die MMSI nur einmalig selbst eintragen kann. So hat jeder von mir seinen Obulus verlangt und dann hatte alles wieder seine deutsche Richtigkeit 😉 (Dafür hab ich jetzt ein richtig cooles CallSign 😉 )

Schiffsversicherung:
Das Thema hat mir schon mehr graue Haare beschert. Naiverweise dachte ich, daß ich meiner Versicherung (ERGO) einfach die Fahrgebietsänderung mitteile, die mir einen neuen Preis machen und gut ist es. Als Antwort kam nur: „ABGELEHNT“, Fahrgebiet B (Atlantik/Karibik) kann nicht versichert werden. Also gar nicht … noch nicht mal mit einer Haftpflicht, die man aber unbedingt haben sollte, sonst drohen empfindliche Strafen.
Also ging die Suche los. Über Foren etc. die Namen aller möglichen Versicherungen aufgelistet und abgeklappert. Überraschenderweise konnte/wollte mir z.B. Pantaenius und Eerdmans gar keine Versicherung anbieten. Andere (wenn überhaupt) nur eine Haftpflicht. Gründe wurden einige genannt: Das Schiff wäre zu alt, zu klein, zu billig … Dabei wurde aber nie nach einer Dokumentation vom Schiff und dessen Ausrüstung gefragt.
Parallel dazu habe ich den Versicherungsmakler (Marasco), den ich damals beim Kauf des Schiffes mit übernommen hatte, auch nach einer Versicherungsmöglichkeit für Selene und den Atlantik gefragt. Es hat etwas gedauert, aber Herr Janari von Marasco hat tatsächlich eine Versicherung gefunden, die Selene über die ganze Distanz Haftpflicht und Kaskoversichert. Herr Janari: Tausend Dank noch mal an dieser Stelle für Ihre Hilfe!

Krankenversicherung:
Vorab: Bei dem Thema habe ich echt Nerven gelassen …
Meine derzeitige Versicherung wollte mir direkt von Anfang an immer eine Anwartschaft verkaufen (55€ / Monat). Jedoch habe ich bei meinen Nachforschungen herausgefunden, daß ich diese in meinem Fall nicht benötige. So habe ich mit vielen Versicherungsberatern (gesetzlich und privat) viele Telefonate geführt und E-Mails gewechselt. Das Problem an der Sache ist nicht die Beendigung des gesetzlichen Krankenversicherungsverhältnisses, sondern wie/ob man in die gesetzliche Kasse wieder zurück kommt, wenn man sich ein Jahr privat versichert hat. Dies muß ich machen, da mein Arbeitsvertrag ruhen wird und ich in dieser Zeit auch kein Gehalt beziehe. Würde ich nichts machen, dann müsste ich ab dem Stichtag den vollen gesetzlichen Beitrag zahlen. In meinem Fall wären das um die 860€ … pro Monat … nur für Deutschland. Selbst wenn, dann gibt es keine Krankenversicherung, die über so einen langen Zeitraum auf Basis der gesetzlichen das Ausland mit versichert.

Falls dies ein Mitarbeiter der TK liest: Entschuldigung für meine penetranten Anrufe und E-Mails, die mit der Zeit hier und da auch etwas hart im Ton wurden. Auf der anderen Seite war ich aber schon nahe dran einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen, weil mir die widersprüchlichen Aussagen seitens der TK mehr als suspekt waren. Wie dem auch sei, nach meiner letzten Mail und einer angemessenen Wartezeit flatterte ein Brief der TK ins Haus mit vielen Entschuldigungen und den Wiederaufnahmebedingungen, wie ich sie lt. SGB erwartet hätte. Hat ja nur 4 Monate seit der ersten Anfrage gedauert. Alles wieder gut und vielen Dank an die Sachbearbeiterin, die sich letztendlich um mein Problem gekümmert hat.

Und nun der letzte Teil, der eigentlich der erste sein sollte:

Sonderurlaub:

Als ich auf die Idee gekommen bin eine Auszeit zu nehmen, war das Thema „Wie und unter welchen Bedingungen bekomme ich frei“ an zweiter Stelle. Punkt eins war: „Kann ich mir so etwas überhaupt leisten?“. Wie viel der Spaß in Euro kostet / kosten wird / gekostet hat soll aber nicht Teil dieses Beitrags werden.

Also bin ich etwa im Februar 2016 (also fast 3.5 Jahre vorher) an meinen Chef mit dem Wunsch mein Arbeitsverhältnis zu unterbrechen herangetreten. Die Erste Antwort war: „Ach, das ist ja noch ewig hin“. Da wir aber Projektbasiert arbeiten ist so ein Vorlauf für die Planung nötig. Er hat das dann mit seinem Chef besprochen und beide haben zugestimmt mich bei der Geschäftleitung gegenüber zu unterstützen. Sonderurlaub in Form eines Sabbatjahres gibt es bei uns seit dem 01.01.2015 nicht mehr. Auch ein teilweiser Verzicht auf das Gehalt ist nicht mehr möglich. Jede Anfrage in diese Richtung wird als Einzelfallentscheidung behandelt.

Nachdem ich viele Begründungen und Pläne geschrieben habe, bekam ich nach etwa 1.5 Jahren die schriftliche Zusage, daß mein Arbeitsverhältnis unendgeldlich ausgesetzt wird (Juhuu). Anfangs war der Zeitraum vom 12.11.2019 bis zum 11.09.2020. Ich habe diesen Zeitraum dann noch mal etwas geschoben, auf den 04.11.2019 bis zum 11.09.2020. So kann ich mit meinem angesparten Erholungsurlaub ab dem 09.08.2019 frei machen.

Abfahrt soll am 15.08.2019 sein. Damit gibt es wahrscheinlich am 10.08.2019 (ein Samstag) noch eine Abschieds-Sause in Ueckermünde. Dann einen Tag zum Auskatern, 2 Tage um das Schiff klar zu machen und dann:

ABFAHRT!

Hier der bereits eingereichte Urlaub:

PS: ich habe aus Datenschutzgründen davon abgesehen Scans/Fotos der ganzen Schreiben einzufügen. Wer so etwas auch vor hat und vor ähnlichen Problemen steht, der kann mir gern eine Mail schreiben oder einen Kommentar hinterlassen. Des weiteren muß das geschriebene weder vollständig noch korrekt ist. Gesetze ändern sich öfter, als man denkt – das geschriebene ist der derzeitige Stand.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.